Leistungen der FBG Neunkirchen-Seelscheid

Die Leistungen

der Forstbestriebsgemeinschaft Neunkirchen-Seelscheid

Waldbrandversicherung
Die Forstbetriebsgemeinschaft hat einen Sammelvertrag bei der Axa Versicherung Köln für alle Mitglieder abgeschlossen. Jedes Mitglied ist somit automatisch mit seinen bei der FBG gemeldeten Waldflächen gelistet und versichert. Die Kosten sind im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten.
Haftpflichtversicherung

Für alle Privatwaldbesitzer wurde ein Sammelvertrag bei der Axa Versicherung Köln für eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Jedes Mitglied ist hier automatisch mit seinen bei der FBG gemeldeten Flächen gelistet und versichert. Die Kosten sind im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten.
Versichert sind insbesondere:

PEFC
Unter der PEFC/04-21-100854 Nummer ist die Forstbetriebsgemeinschaft als Zwischenstelle bei der PEFC Deutschland zertifiziert. Im Zuge der direkten Förderung müssen mindestens 80% der in der FBG gemeldeten Flächen zertifiziert sein um Fördergelder beantragen zu können. Das bedeutet, dass man sich als Mitglied der FBG der Zertifizierung anschließen muss, im Falle eines Holzverkaufs werden so auch höhere Verkaufspreise erzielt. Da wir als Zwischenstelle zertifiziert sind, muss das Mitglied hierfür ein Formular ausfüllen. Es entstehen keine weiteren Kosten, die Zertifizierung ist im Mitgliedsbeitrag bereits mit enthalten.
Motorsägenkurs

Die Sicherheit steht auch bei uns an erster Stelle. Wir bieten in Zusammenarbeit mit dem Aggerverband und dem Wahnbachtalsperrrenverband Motorsägenkurse W1/W2 an.

In der Regel finden die Lehrgänge einmal im Jahr statt, die Kursdauer beträgt 2 Tage. Um am Kurs teilnehmen zu können, wird die persönliche Schutzausrüstung in Form von Schnittschutzstiefel, Schnittschutzhose, Helm und einer Warnjacke benötigt. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Bei Interesse kontaktieren Sie bitte die Geschäftsführung per Mail unter geschaeftsfuehrung@fbg-neunkirchen.de

Waldbewertung

In unserer Forstbetriebsgemeinschaft taucht immer wieder die Frage auf, wie viel die Waldparzellen, die ein Waldeigentümer oder eine Waldeigentümerin besitzt, wert sind. Meist geht es bei dieser Frage um Ankaufs- oder Verkaufsabsichten. Um negative Folgen von nur groben Schätzungen zu vermeiden, sollte der Wert einer Parzelle fachmännisch festgestellt werden.

Das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft bietet hier im Rahmen der Einzelleistungen Waldwertschätzungen an, die sich an den Waldbewertungsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen orientieren. Unser Revierleiter, Herr Mario Muß, nimmt anhand eines Formulars die notwendigen Bestandesdaten auf. Bei FBG-Mitgliedern orientiert man sich im Regelfall an den Daten der Forsteinrichtung und aktualisiert diese. Bei Nichtmitgliedern erfolgt eine vollständige Neuaufnahme des Waldbestandes. Im Forstamt werden diese Erhebungen dann mit den Euro-Werten der jährlich aktualisierten Waldbewertungsrichtlinie berechnet. Damit ergibt sich der Wert des Aufwuchses.

Hinzuaddiert wird ein Betrag für den Bodenwert, der über den Gutachterausschuss beim Rhein-Sieg-Kreis ermittelt wird. Der Wert liegt im Durchschnitt bei 0,40 € je Quadratmeter. Die Zusammenstellung aus Aufwuchs- und Bodenwert ergibt eine gute Basis, mit der in Verkaufsverhandlungen eingestiegen werden kann.

Die abschließende Tabelle mit der Bewertung wird mit einem Schreiben, aus dem auch etwaige Besonderheiten hervorgehen, dem Waldbesitzer geschickt. Diese Arbeit wird seitens des Forstamtes mit einem Stundensatz in Höhe des jeweils gültigen Entgeltsatzes zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Bei normalen Bestandesverhältnissen sind für die Außenaufnahmen sowie die abschließende Bewertung ca. 3 Stunden zu kalkulieren. Dies ist ein mittlerer Erfahrungswert, der nach oben und unten abweichen kann.

Bei Interesse an dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung unter geschaeftsfuehrung@fbg-neunkirchen.de . Wir stellen den Kontakt zum Förster gerne her.