Beitrags – und Gebührenordnung
Beitrags – und Gebührenordnung
der Forstbetriebsgemeinschaft Neunkirchen-Seelscheid
Die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Neunkirchen-Seelscheid ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Waldbesitzern in forstwirtschaftlicher Hinsicht. In rechtlicher Hinsicht und nach der Satzung ist die Forstbetriebsgemeinschaft ein wirtschaftlicher Verein im Sinne des §22 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt, auf der durch den Vorstand Rechenschaft über das vergangene Geschäftsjahr abgelegt wird. Ebenso werden forstliche Themen angesprochen und anstehende Neuwahlen des Vorstandes (alle vier Jahre) durchgeführt.
Die Forstbetriebsgemeinschaft hat im Mai 2021 mit dem Landesbetrieb Wald und Holz, Regionalforstamt Rhein-Sieg Erft einen Dienstleistungsvertrag über 5 Jahre abgeschlossen, der den Mitgliedern u. a. eine kostenlose Beratung in allen forstwirtschaftlichen Fragen ermöglicht.
Mit der Mitgliedschaft ist gleichzeitig eine Waldbrandversicherung und eine Haftpflichtversicherung für die Waldbesitzer verbunden. Zudem hat die FBG eine Zertifizierung nach PEFC zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung und erfüllt somit auch die Voraussetzung für die Umstellung auf die direkte Förderung ab 2021.
Der Jahresbeitrag beträgt
Grundbeitrag 20 Euro
Sowie zusätzlich 8 Euro je angefangenen Hektar
Im Jahresbeitrag sind enthalten:
- Waldbrandversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Beförsterung
- PEFC Beitrag