Beitrags – und Gebührenordnung

Beitrags – und Gebührenordnung

der Forstbetriebsgemeinschaft Neunkirchen-Seelscheid

Die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Neunkirchen-Seelscheid ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Waldbesitzern in forstwirtschaftlicher Hinsicht. In rechtlicher Hinsicht und nach der Satzung ist die Forstbetriebsgemeinschaft ein wirtschaftlicher Verein im Sinne des §22 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt, auf der durch den Vorstand Rechenschaft über das vergangene Geschäftsjahr abgelegt wird. Ebenso werden forstliche Themen angesprochen und anstehende Neuwahlen des Vorstandes (alle vier Jahre) durchgeführt.

Die Forstbetriebsgemeinschaft hat im Mai 2021 mit dem Landesbetrieb Wald und Holz, Regionalforstamt Rhein-Sieg Erft einen Dienstleistungsvertrag über 5 Jahre abgeschlossen, der den Mitgliedern u. a. eine kostenlose Beratung in allen forstwirtschaftlichen Fragen ermöglicht.

Mit der Mitgliedschaft ist gleichzeitig eine Waldbrandversicherung und eine Haftpflichtversicherung für die Waldbesitzer verbunden. Zudem hat die FBG eine Zertifizierung nach PEFC zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung und erfüllt somit auch die Voraussetzung für die Umstellung auf die direkte Förderung ab 2021.

Der Jahresbeitrag beträgt

Grundbeitrag 20 Euro
Sowie zusätzlich 8 Euro je angefangenen Hektar

Im Jahresbeitrag sind enthalten:
Für den Holzverkauf werden zur Zeit 2,00 Euro Holzverkaufshilfe pro verkauften Festmeter von der FBG einbehalten.