Förderrichtlinie Privat- und Körperschaftswald

Förderrichtlinie Privat- und Körperschaftswald veröffentlicht – Bewilligungen möglich

Förderrichtlinie Privat- und Körperschaftswald

Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald (FöRL Privat- und Körperschaftswald) wurden im Ministerialblatt NRW veröffentlicht und auf der Plattform Waldbauernlotse eingestellt. Sie können hier abgerufen werden.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Revierförster, entsprechende Kontaktdaten finden Sie HIER 

Das Forstministerium NRW teilt mit, dass der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Förderanträge für die Maßnahme „Wiederbewaldungsprämie“ bewilligen kann.